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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 350

Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen.✓ richtig
  2. Btouristisch erschlossene Höhlen, die von Fledermäusen als Winterquartier aufgesucht werden, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März zu begehen.
  3. CHöhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen.✓ richtig
  4. DRöhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden.✓ richtig

Lösung

Antworten A, C, D sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #121 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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