Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 350
Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten ...
Antwortmöglichkeiten
- Adie Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen.✓ richtig
- Btouristisch erschlossene Höhlen, die von Fledermäusen als Winterquartier aufgesucht werden, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März zu begehen.
- CHöhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen.✓ richtig
- DRöhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #121 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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