Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 348
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?
Antwortmöglichkeiten
- Aoffene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände✓ richtig
- BZwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden✓ richtig
- CBorstgrasrasen, Trockenrasen✓ richtig
- DSchwermetallrasen✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #119 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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