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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 348

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aoffene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände✓ richtig
  2. BZwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden✓ richtig
  3. CBorstgrasrasen, Trockenrasen✓ richtig
  4. DSchwermetallrasen✓ richtig

Lösung

Antworten A, B, C, D sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #119 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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