Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 330
Wann gilt die Errichtung eines neuen Hochsitzes im Allgemeinen NICHT als "Eingriff" in die Landschaft?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn er nicht höher als 2 Meter ist
- Bwenn der umbaute Raum nicht größer als 2 Kubikmeter ist
- Cwenn er ausschließlich aus Holz gebaut wurde
- Dwenn es sich um die Errichtung eines einfachen, der Landschaft angepassten Hochsitzes handelt.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #101 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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