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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 330

Wann gilt die Errichtung eines neuen Hochsitzes im Allgemeinen NICHT als "Eingriff" in die Landschaft?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn er nicht höher als 2 Meter ist
  2. Bwenn der umbaute Raum nicht größer als 2 Kubikmeter ist
  3. Cwenn er ausschließlich aus Holz gebaut wurde
  4. Dwenn es sich um die Errichtung eines einfachen, der Landschaft angepassten Hochsitzes handelt.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #101 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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