Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 315
Welche der genannten Gebiete zählen nach § 20 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den Schutzgebieten?
Antwortmöglichkeiten
- AErholungspark
- BNationalpark✓ richtig
- CNaturpark✓ richtig
- DTierpark
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #86 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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