Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 292
Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.✓ richtig
- BDie land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist grundsätzlich nicht als Eingriff anzusehen, da hierfür eigene gesetzliche Grundlagen bestehen ( z.B. Landeswaldgesetz).
- CDie land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe die menschliche Existenz sichern.
- DDie land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe schon seit Jahrhunderten die Landschaft prägen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #63 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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