Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 290
Nach dem Tierschutzgesetz ist u. a. das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres verboten. Das Verbot gilt u. a. NICHT, wenn der Eingriff im Einzelfall bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken NICHT entgegenstehen. Wer darf solche Eingriffe vornehmen?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Hundebesitzer generell
- Bder Hundebesitzer, aber nur dann, wenn er auch Jäger ist
- Cder Züchter
- Dder Tierarzt✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #61 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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