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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 289

Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Tierschutzgesetzt ist es verboten ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wild lebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist.✓ richtig
  2. Bein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wild lebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das länger als 1 Jahr zur Aufzucht gefangen gehalten wurde.
  3. Cein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wild lebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das länger als 2 Jahre zur Aufzucht gefangen gehalten wurde.
  4. Dein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern.✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #60 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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