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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 288

Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Tierschutzgesetzt ist es verboten ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.✓ richtig
  2. Bein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen ist.
  3. Cein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen oder zur Ausübung der Jagd geschieht.
  4. Dein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #59 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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