Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 288
Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Tierschutzgesetzt ist es verboten ...
Antwortmöglichkeiten
- Aein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.✓ richtig
- Bein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen ist.
- Cein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen oder zur Ausübung der Jagd geschieht.
- Dein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #59 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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