Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 286
Ein Jäger hat sich in seinem Revier ein kleines Waldgrundstück (Außenbereich) gekauft und möchte gerne eine kleine Jagdhütte mit einer Grundfläche von 5 Meter auf 4 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter errichten. Benötigt er hierzu eine Genehmigung?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, weil dieses Gebäude die maximale Größe von 50 m³ umbauten Raum nicht übersteigt; außerdem dient es nur dem gelegentlichen Aufenthalt von Menschen.
- Bja✓ richtig
- CNein, da nach dem Landesjagdgesetz ein Jagdhütte zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gehört
- DJa, er benötigt die Genehmigung der unteren Jagdbehörde.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #57 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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