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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 262

Welche der folgenden Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.✓ richtig
  2. BNach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.✓ richtig
  3. CNach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.✓ richtig
  4. DNach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind, zu besitzen.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #33 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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