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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 259

Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle Orchideenarten sind teilweise geschützt und dürfen, soweit es die Bestände zulassen, als Handstrauß entnommen werden.
  2. BAlle Orchideenarten stehen unter Naturschutz.✓ richtig
  3. COrchideen dürfen nur entnommen werden, wenn sie andernorts wieder eingepflanzt werden.
  4. DBei den Orchideen sind nur die oberirdischen Teile geschützt.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #30 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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