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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 240

Was versteht man unter einem Naturdenkmal?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist✓ richtig
  2. Beine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist✓ richtig
  3. CFlächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist✓ richtig
  4. Deine Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihres Alters besonders geschützt ist (z. B. Totholz)

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #11 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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