Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 229
Ordnungswidrig handelt, wer ...
Antwortmöglichkeiten
- Aohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert.✓ richtig
- Bohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt.✓ richtig
- Cvon der Hegegemeinschaft aufgestellte Teilabschusspläne nicht erfüllt.
- Dseiner Beseitigungspflicht für eine nicht genehmigte Fütterung oder Kirrung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #229 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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