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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 229

Ordnungswidrig handelt, wer ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde Schalenwild bei besonderen Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen füttert.✓ richtig
  2. Bohne Genehmigung eine Kirrung anlegt oder betreibt.✓ richtig
  3. Cvon der Hegegemeinschaft aufgestellte Teilabschusspläne nicht erfüllt.
  4. Dseiner Beseitigungspflicht für eine nicht genehmigte Fütterung oder Kirrung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.✓ richtig

Lösung

Antworten A, B, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #229 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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