Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 224
Welche Aussagen sind zutreffend? Der Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft ...
Antwortmöglichkeiten
- Abesteht in der Regel aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher), dem Vertreter der Grundeigentümer und dem jeweiligen Pächter des Jagdbezirks.
- Bbesteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt.✓ richtig
- Cist die vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher)
- Dbesteht aus fünf Personen : der vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und vier beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #224 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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