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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 221

Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen Jagdbezirk, in dem kein Hochwild vorkommt, beträgt grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. A8 Jahre✓ richtig
  2. B9 Jahre
  3. C10 Jahre
  4. D12 Jahre

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #221 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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