Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 218
Welche Aussagen sind zutreffend? Außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken ...
Antwortmöglichkeiten
- Adarf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden.✓ richtig
- Bgilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt.✓ richtig
- Cerfolgt die Bejagung von Rot-, Dam- und Muffelwild grundsätzlich im Rahmen der festgelegten Jagdzeiten.✓ richtig
- Dist die Ausübung der Jagd darauf auszurichten, dass alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild innerhalb der Jagdzeit erlegt werden. Die Erlegung von Hirschen der Klassen I und II bedarf der Einwilligung der Unteren Jagdbehörden.✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #218 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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