Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 214
Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...
Antwortmöglichkeiten
- Abesteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen.✓ richtig
- Bbesteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied.
- Cwird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt.✓ richtig
- Dwird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #214 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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