Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 211
Welche der folgenden Aussagen treffen zu: Der Kreisjagdmeister / die Kreisjagdmeisterin wird von
Antwortmöglichkeiten
- Ader untere Jagdbehörde bestimmt.
- Bden Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind, gewählt.✓ richtig
- Cden Mitgliedern des Jagdbeirates gewählt.
- Dden Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümern der im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, gelegenen Jagdbezirke gewählt.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #211 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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