Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 201
Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen.
- BDer Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein.
- CDer Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
- DDer Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #201 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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