Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 201

Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen.
  2. BDer Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein.
  3. CDer Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
  4. DDer Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #201 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.