Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 197
Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?
Antwortmöglichkeiten
- ANach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.
- BDer zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
- CEin Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
- DNur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #197 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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