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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 197

Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.
  2. BDer zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
  3. CEin Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
  4. DNur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #197 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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