Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 191
Wo ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden anzumelden?
Antwortmöglichkeiten
- Abei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung✓ richtig
- Bbei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Cbei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Jagdgenossenschaft
- Dbei dem für das beschädigte Grundstück zuständige Amtsgericht
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #191 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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