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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 191

Wo ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden anzumelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung✓ richtig
  2. Bbei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Unteren Jagdbehörde
  3. Cbei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Jagdgenossenschaft
  4. Dbei dem für das beschädigte Grundstück zuständige Amtsgericht

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #191 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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