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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 190

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes.✓ richtig
  2. BDie Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht.✓ richtig
  3. CIn Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.✓ richtig
  4. DDie Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #190 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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