Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 190
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes.✓ richtig
- BDie Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht.✓ richtig
- CIn Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.✓ richtig
- DDie Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #190 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.