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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 189

Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.✓ richtig
  2. BWild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen.
  3. Cdass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen.
  4. Dwildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #189 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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