Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 189
Grundsätzlich ist es NICHT verboten, ...
Antwortmöglichkeiten
- ASchwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.✓ richtig
- BWild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen.
- Cdass körperbehinderte Menschen ohne Erlaubnis der zuständigen Stelle, Wild aus Kraftfahrzeugen erlegen.
- Dwildernde Hunde und Hauskatzen aus Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeugen zu erlegen.✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #189 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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