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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 187

Es ist verboten, die Jagd zur Nachtzeit auszuüben auf ...

Antwortmöglichkeiten

  1. ARehwild.✓ richtig
  2. BFuchs.
  3. CSteinmarder.
  4. DRotwild.✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #187 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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