Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 184
Eine jagdausübungsberechtigte Person erlangt die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk ...
Antwortmöglichkeiten
- Akraft Gesetzes als eigenes Recht.✓ richtig
- Bdurch Verleihung von der Obersten Jagdbehörde.
- Cdurch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
- Düberhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur die bestätigte Jagdaufseherin oder der bestätigte Jagdaufseher.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #184 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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