Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 182
Der Steinadler gehört ...
Antwortmöglichkeiten
- Azu den ausgestorbenen Tierarten in Deutschland.
- Bzum Schalenwild.
- Cin Rheinland-Pfalz nicht mehr zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.✓ richtig
- Dzu den Greifen.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #182 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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