Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 177
Wer handelt ordnungswidrig?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Person, die die Jagdausübung vorsätzlich stört.✓ richtig
- BEin Spaziergänger, der bei einer Bewegungsjagd im Wald, seinen Weg durch das Jagdgebiet fortsetzt, obwohl ein Hinweisschild auf dem Waldweg auf die laufende Jagd hinweist.
- CEine jagdausübungsberechtigte Person, die einen durch die untere Jagdbehörde festgesetzten Mindestabschussplan nicht erfüllt.✓ richtig
- DEine jagdausübungsberechtigte Person, die Rabenvögel in der Jagdzeit mit einer Lebendfangfalle fängt.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #177 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.