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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 177

Wer handelt ordnungswidrig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Person, die die Jagdausübung vorsätzlich stört.✓ richtig
  2. BEin Spaziergänger, der bei einer Bewegungsjagd im Wald, seinen Weg durch das Jagdgebiet fortsetzt, obwohl ein Hinweisschild auf dem Waldweg auf die laufende Jagd hinweist.
  3. CEine jagdausübungsberechtigte Person, die einen durch die untere Jagdbehörde festgesetzten Mindestabschussplan nicht erfüllt.✓ richtig
  4. DEine jagdausübungsberechtigte Person, die Rabenvögel in der Jagdzeit mit einer Lebendfangfalle fängt.✓ richtig

Lösung

Antworten A, C, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #177 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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