Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 176
Ein Jagdgast, der eine schriftliche Jagderlaubnis der Jagdpächterin besitzt, erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat
- Bder Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat
- Cder Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt
- Ddie Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #176 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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