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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 176

Ein Jagdgast, der eine schriftliche Jagderlaubnis der Jagdpächterin besitzt, erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat
  2. Bder Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat
  3. Cder Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt
  4. Ddie Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #176 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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