Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 174
Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...
Antwortmöglichkeiten
- Adurch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.
- Bdurch freihändige Vergabe.
- Cdurch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.
- Dim Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #174 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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