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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 174

Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Adurch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.
  2. Bdurch freihändige Vergabe.
  3. Cdurch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.
  4. Dim Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #174 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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