Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 170
Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
- BDas Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.
- CAuf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.
- DDas Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #170 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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