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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 170

Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
  2. BDas Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.
  3. CAuf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.
  4. DDas Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #170 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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