Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 164
Welche Bedingungen gelten unter anderem für das Kirren von Schwarzwild?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Mittel muss in den Boden eingebracht werden.✓ richtig
- BDas Mittel muss mit bodenständigem Material so abgedeckt werden, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.✓ richtig
- CDas Mittel muss flächig ausgebreitet werden.
- DDas Mittel muss in kleinen Häufchen an den Stammanläufen von Bäumen deponiert werden.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #164 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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