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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 151

Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?

Antwortmöglichkeiten

  1. Agrundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind✓ richtig
  2. Bgrundsätzlich nein
  3. Cnur bei besonderen Witterungsbedingungen
  4. Dnur bei Naturkatastrophen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #151 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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