Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 151
Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?
Antwortmöglichkeiten
- Agrundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind✓ richtig
- Bgrundsätzlich nein
- Cnur bei besonderen Witterungsbedingungen
- Dnur bei Naturkatastrophen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #151 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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