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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 148

Die Eigerntümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des vornehmen. Ist dies zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein
  3. Cja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird
  4. Dja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #148 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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