Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 148
Die Eigerntümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des vornehmen. Ist dies zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- Aja✓ richtig
- Bnein
- Cja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird
- Dja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #148 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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