Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 145
Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Hundes bittet eine Jägerin / einen Jägern, den Hund, der auf einem einsam gelegenen Bauernhof an der Kette liegt, zu erschießen, weil er dessen Gebell nicht mehr hören kann. Welches Verhalten der Jägerin / des Jägers ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jägerin / der Jäger erschießt den Hund an der Kette.
- BDie Jägerin / der Jäger betäubt den Hund zuerst und erschießt ihn dann an der Kette (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).
- CDie Jägerin / der Jäger nimmt den Hund mit in seinen Jagdbezirk und erschießt ihn dort, weil die Verwendung von Schusswaffen in befriedeten Bezirken verboten ist.
- DDie Jägerin / der Jäger lehnt den Antrag ab.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #145 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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