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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 144

Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Stieres bittet eine Jägerin / einen Jägern, den Stier zu erschießen, weil er sich auf der Weide nicht mehr einfangen lässt und dieser eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Ist die Jägerin / der Jäger ohne weiteres dazu berechtigt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn der der Stier mit einer großkalibrigen Jagdwaffe (Büchse mit mind. Kaliber 6,5 Millimeter) erschossen wird; die Verwendung geringerer Munition oder anderer Waffen wäre bei solch großen Tieren nicht tierschutzgerecht.
  2. BJa, aber der Stier sollte zur Nachtzeit im Scheinwerferlicht erschossen werden, damit keine Passanten gefährdet werden.
  3. Cnein✓ richtig
  4. DJa, aber nur, wenn der Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt wurde (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #144 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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