Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 144
Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Stieres bittet eine Jägerin / einen Jägern, den Stier zu erschießen, weil er sich auf der Weide nicht mehr einfangen lässt und dieser eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Ist die Jägerin / der Jäger ohne weiteres dazu berechtigt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn der der Stier mit einer großkalibrigen Jagdwaffe (Büchse mit mind. Kaliber 6,5 Millimeter) erschossen wird; die Verwendung geringerer Munition oder anderer Waffen wäre bei solch großen Tieren nicht tierschutzgerecht.
- BJa, aber der Stier sollte zur Nachtzeit im Scheinwerferlicht erschossen werden, damit keine Passanten gefährdet werden.
- Cnein✓ richtig
- DJa, aber nur, wenn der Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt wurde (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #144 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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