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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 141

Eine Spaziergängerin / ein Spaziergänger nimmt ein von der jagdausübungsberechtigten Person erlegtes Reh, das diese kurzfristig abgelegt hat, mit. Wie ist dieses Verhalten zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Wilderei.
  2. BNach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Diebstahls.✓ richtig
  3. CNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Fundunterschlagung.
  4. DWeil das Wild herrenlos ist, darf der Spaziergänger es mitnehmen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #141 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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