Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 137
Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die unter den Tierarten in der Anlage zu § 6 Abs. 1 Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz aufgeführt sind, dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- Agrundsätzlich ja
- Bja, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat✓ richtig
- Cnein, so lange die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat✓ richtig
- Dgrundsätzlich nein
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #137 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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