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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 135

Welche der nachstehenden Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Jagdausübungsrecht steht immer der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
  2. BMit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.✓ richtig
  3. CDas Jagdrecht steht der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.✓ richtig
  4. DDas Jagdrecht ist identisch mit dem Jagdausübungsrecht.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #135 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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