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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 130

Welche dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten (Wildarten) dürfen mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde ausgesetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Akeine
  2. Balle Wildarten
  3. Calle Wildarten außer Wildkaninchen
  4. Dalle Wildarten außer Schwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #130 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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