Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 130
Welche dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten (Wildarten) dürfen mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Akeine
- Balle Wildarten
- Calle Wildarten außer Wildkaninchen
- Dalle Wildarten außer Schwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #130 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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