Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 124

Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist✓ richtig
  2. Bja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines
  3. Cja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist
  4. Dja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #124 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.