Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 124
Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist✓ richtig
- Bja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines
- Cja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist
- Dja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #124 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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