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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 122

Eine Jägerin / ein Jäger erlegt im Juni ein Schmaltier in einer Entfernung von 100 Metern von einer nicht beschickten Fütterungseinrichtung. Handelt sie / er gesetzwidrig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, da die Jagd im Umkreis von 200 Metern an Fütterungen verboten ist
  2. Bja, denn Schalenwild hält sich auch im Sommer in der Nähe von Fütterungen auf
  3. CNein, das Verbot gilt nur für Fütterungen in einer Entfernung unter 200 Metern.✓ richtig
  4. Dja, weil Schmaltiere im Juni keine Jagdzeit haben

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #122 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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