Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 122
Eine Jägerin / ein Jäger erlegt im Juni ein Schmaltier in einer Entfernung von 100 Metern von einer nicht beschickten Fütterungseinrichtung. Handelt sie / er gesetzwidrig?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, da die Jagd im Umkreis von 200 Metern an Fütterungen verboten ist
- Bja, denn Schalenwild hält sich auch im Sommer in der Nähe von Fütterungen auf
- CNein, das Verbot gilt nur für Fütterungen in einer Entfernung unter 200 Metern.✓ richtig
- Dja, weil Schmaltiere im Juni keine Jagdzeit haben
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #122 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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