Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 121
Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?
Antwortmöglichkeiten
- Akraft Gesetzes als eigenes Recht✓ richtig
- Bmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
- Cüberhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher
- Düberhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #121 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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