Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 120
Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten
- BJa, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde
- CJa, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild✓ richtig
- DJa, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #120 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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