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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 120

Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten
  2. BJa, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  3. CJa, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild✓ richtig
  4. DJa, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #120 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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