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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 116

Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Awöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  2. Balle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  3. Cmonatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  4. Dvierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #116 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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