Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 116
Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...
Antwortmöglichkeiten
- Awöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
- Balle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
- Cmonatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
- Dvierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #116 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.