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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 109

Die Mindestpachtzeit beträgt eine ganz bestimmte Anzahl von Jahren. Kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein
  3. Cja, aber mindestens für 3 Jahre
  4. Dja, aber mindestens für 5 Jahre

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #109 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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