Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 109
Die Mindestpachtzeit beträgt eine ganz bestimmte Anzahl von Jahren. Kann ein laufender Jagdpachtvertrag auch auf kürzere Zeit verlängert werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aja✓ richtig
- Bnein
- Cja, aber mindestens für 3 Jahre
- Dja, aber mindestens für 5 Jahre
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #109 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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