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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 102

Auf dem Heimweg vom Nachtansitz, gegen 0:30 Uhr, entdeckt ein Jäger zwei Ringeltauben auf ihrem Schlafbaum. Darf er sie bejagen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, weil es verboten ist, Federwild zur Nachtzeit zu erlegen✓ richtig
  2. Bja
  3. Cja, aber nur, wenn er sich mindestens 500 Meter entfernt vom nächsten Wohnort befindet
  4. Dja, aber nur, wenn die Tauben vorher auffliegen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #102 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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