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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 101

Eine Person, die bereits Mitte der achtziger Jahre die Jägerprüfung abgelegt hat, pachtet einen Jagdbezirk und möchte auch die Fallenjagd ausüben. Welche der nachfolgend genannten Aussagen ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASie darf die Fallenjagd nur ausüben, wenn er einen zusätzlichen Nachweis der Fachkenntnis zur Fallenjagd, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere erbringt.✓ richtig
  2. BDie Ausübung der Fallenjagd muss sie lediglich der unteren Jagdbehörde melden.
  3. CSie darf ohne weiteres die Fallenjagd ausüben, sofern dies im Pachtvertrag vereinbart ist.
  4. DDie Ausübung der Fallenjagd muss sie lediglich der Jagdgenossenschaft melden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #101 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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