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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 97

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Gehören Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ebenfalls der Jagdgenossenschaft an?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein✓ richtig
  2. Bja, wenn sich das Grundstück außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet
  3. Cja, wenn sich auf dem Grundstück keine Gebäude befinden
  4. Dja, wenn das Grundstück keinen Zaun besitzt und das Wild frei ein- und auswechseln kann

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #97 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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