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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 95

Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur in Ausnahmefällen zu dulden.
  2. Bnur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden.
  3. Cin zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden.✓ richtig
  4. Dbis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #95 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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