Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 80
Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AEs ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben.✓ richtig
- BDie Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten.✓ richtig
- CFanggeräte, die sofort töten, dürfen ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde und außerhalb von geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden.
- DIm Umkreis von 200 Metern an Kirrungen dürfen weder Fallen, die unversehrt fangen, noch Fallen, die nicht unversehrt fangen, aufgestellt werden.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #80 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.